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Über OSHA RecordKeeping

Teil 1904 - Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen und Krankheiten

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29 CFR 1904 - OSHA-Aufzeichnungen

Teil 1904 – Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die Daten sind auf dem Stand vom 28. September 2020

Inhalt:

Teil 1904 – Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Unterabschnitt A – Zweck

§1904.0 - Zweck

Unterabschnitt B – Geltungsbereich

§1904.1 – Teilbefreiung für Arbeitgeber mit 10 oder weniger Beschäftigten

§1904.2 – Teilweise Befreiung für Betriebe in bestimmten Branchen

§1904.3 - Führen von Aufzeichnungen für mehr als eine Behörde

Nicht obligatorischer Anhang A zu Unterabschnitt B von Teil 1904 – Teilweise ausgenommene Industrien

Unterabschnitt C – Aufzeichnungsformulare und Aufzeichnungskriterien

§1904.4 - Aufnahmekriterien

§1904.5 - Bestimmung der Arbeitsbezogenheit

§1904.6 - Bestimmung neuer Fälle

§1904.7 – Allgemeine Aufnahmekriterien

§1904.8 – Aufnahmekriterien für Verletzungen durch Nadelstiche und scharfe Gegenstände

§1904.9 – Aufzeichnungskriterien für Fälle mit medizinischer Entfernung gemäß OSHA-Standards

§1904.10 – Aufnahmekriterien für Fälle von berufsbedingtem Hörverlust

§1904.11 – Aufnahmekriterien für arbeitsbedingte Tuberkulosefälle

§§1904.13-1904.28 - [Reserviert]

§1904.29 - Formulare

Unterabschnitt D – Andere OSHA-Aufzeichnungsanforderungen für Verletzungen und Krankheiten

§1904.30 - Mehrere Geschäftsniederlassungen

§1904.31 - Versicherte Mitarbeiter

§1904.32 - Jährliche Zusammenfassung

§1904.33 – Aufbewahrung und Aktualisierung.

§1904.34 - Änderung des Geschäftsinhabers

§1904.35 - Arbeitnehmerbeteiligung

§1904.36 - Diskriminierungsverbot

§1904.37 - Staatliche Aufzeichnungsvorschriften

§1904.38 – Abweichungen von der Aufzeichnungspflicht

Unterabschnitt E – Meldung von Informationen über Todesfälle, Verletzungen und Krankheiten an die Regierung

§1904.39 – Meldung von Todesfällen, Krankenhausaufenthalten, Amputationen und Augenverlusten infolge arbeitsbedingter Vorfälle an die OSHA

§1904.40 – Bereitstellung von Unterlagen für Regierungsvertreter

§1904.41 – Elektronische Übermittlung der Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) und der Aufzeichnungen über Verletzungen und Krankheiten an die OSHA.

§1904.42 – Anfragen des Bureau of Labor Statistics nach Daten

Anhang A zu Unterabschnitt E von Teil 1904 – Designated Industries for §1904.41(a)(2) Annual Electronic Submission of OSHA Form 300A Summary of Work-Related Injuries and Illnesses by Establishments with 20 or More Employees but less than 250 Employees in Designated Industries

Unterabschnitt F – Übergang von der früheren Regel

§1904.43 - Zusammenfassung und Veröffentlichung der Daten von 2001

§1904.44 - Beibehaltung und Aktualisierung alter Formulare

§1904.45 - OMB-Kontrollnummern nach dem Paperwork Reduction Act

Unterabschnitt G - Begriffsbestimmungen

§1904.46 - Definitionen

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Last updated on Dec 21, 2020

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